Alter Brauch in Karbach

Verstummte Kirchenglocken werden durch "Klappern" der Kinder ersetzt
Auch in Karbach blieben an Karfreitag und Ostersamstag die Kirchenglocken stumm.

Der Überlieferung zufolge schweigen an Karfreitag bis Ostern die Glocken, weil die Klöppel der Glocken nach Rom geflogen sind.

Mit diesem Schweigen der Glocken wird an die an qualvolle Leidenszeit Jesu erinnert.

Daher zogen dieser alten und schönen Tradition folgend wieder unsere Kinder durch die Straßen unserer Gemeinde, um das fehlende Glockenläuten durch das Klappern mit Ihren hölzernen Instrumenten zu ersetzen.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgeholfen haben diese herrliche Tradition zu erhalten. Mein besonderer Dank gilt natürlich den Karbacher Mädels und Jungs, die wieder hervorragenden und tadellosen "Ersatz" für die Glocken geleistet haben.

Michael Bender, Ortsbürgermeister

Kaffeeklatsch im Frühling in Karbach

Wir starten in den Frühling mit unserem Kaffeeklatsch am 09.04.2024 ab 15:00 Uhr im Musikraum mit unseren Seniorinnen, Senioren und allen, die sich angesprochen fühlen. Bei Kaffee und Kuchen dürfen gerne Geschichten, alltägliches und besonderes untereinander erzählt werden. Nach der Kaffeezeit stehen natürlich auch andere Getränke für Euch bereit.

Zur besseren Planung bitte ich um kurze Anmeldung bis zum 05.04.2024 unter: Telefon: 06747/7694, Mobil: 015115314733 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ich freue mich auf einen schönen und unterhaltsamen Nachmittag mit EUCH, euren Geschichten und Geschichtchen.
 
Euer Seniorenbeauftragter

Otmar Schmitz

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Karbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Karbach, 28.03.2024
Michael Bender,
Ortsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Ortsgemeinde Karbach Sitzung des Wahlausschusses

Am Dienstag, 23.04.2024, 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstr. 8, Karbach, eine Sitzung des Wahlausschusses statt.

Tagesordnung:

1. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge

2. Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

3. Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich.

Karbach, 01.02.2024  —  Michael Bender
Ortsbürgermeister
und Gemeindewahlleiter

Stellenanzeige - Gemeindearbeiter (m/w/d)

Mitarbeiter gesucht

Die Ortsgemeinde Karbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Gemeindearbeiter (m / w / d) - bevorzugt aus Karbach aber nicht zwingend - für die Durchführung von Aushilfsarbeiten (z. B.: Ortsverschönerung, Säubern v. Straßen u. Plätze, Hecken- und Sträucherschneidern, Schaltung der Dorfbeleuchtung, Pflegearbeiten am und um den Friedhof (kein Grabaushub) etc.).

Die Arbeitsleistung kann sowohl im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (538-Euro-Job) als auch auf reiner Stundenabrechnung ohne fest vereinbarte Stundenanzahl erfolgen.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.02.2024 an Ortsbürgermeister Michael Bender, St. Quintinstr. 29, 56281 Karbach oder den Ersten Beigeordneten Karsten Becker, Hambuchstraße 8a, 56281 Karbach.

Entsprechende Wünsche zur Ausgestaltung des Arbeitsvertrages können im Rahmen der Bewerbung selbstverständlich gerne mit vorgebracht werden.