Defibrillator einsatzbereit

Dank der Finanzierung durch die Verbandsgemeinde Emmelshausen konnte auch bei uns ein Defibrillator, kurz Defi genannt, angeschafft werden. Zwischenzeitlich wurde der Defi an zentraler Stelle am Soziotherapeutischen Heim (Rheinstr. 2) angebracht.

Die Bedienung dieses Lebensretters ist bei Herzstillständen denkbar einfach. Nach dem Einschalten leitet das Gerät den Ersthelfer per Sprachanweisung durch die einzelnen Schritte bis hin zur Absetzung des lebensrettenden Elektro-Schocks am Patienten.

Es ist beabsichtigt, in Kürze in einer Schulung die Anwendung des Defibrillators zu zeigen.

Wir alle hoffen natürlich, dass der Ernstfall bei uns nicht eintritt. Sollte dies aber dennoch passieren, nehmt bitte umgehend den Defibrillator zur Hilfe.

Bitte denkt daran: Das Einzige, was man in Notfällen falsch machen kann, ist untätig zu bleiben.

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

Grüne Notfalldose - im Notfall zählt jede Sekunde

Wenn man etwas sucht - findet man es nicht. Wieso soll das bei Notfallausweisen, Notfallpässen oder Notfallordnern anders sein? Nur drängt bei Notfällen meist die Zeit und Patienten oder Rettungskräfte können nicht erst einmal stundenlang nach den Notfall-Dokumenten suchen. Die Lösung: die Notfalldose

Das Prinzip der Notfalldose ist denkbar einfach und doch genial:

Ihre Notfalldaten kommen in die Notfalldose und werden in die KühlschrankTÜR gestellt. Nun haben sie einen festen Ort und können in jedem Haushalt einfach gefunden werden!

Ein entsprechender Aufkleber an der Innenseite der Wohnungstür und am Kühlschrank informiert die Rettungskräfte, wo die Notfalldaten des Patienten zu finden sind.

Sind die Retter bei Ihnen eingetroffen kann die Notfalldose umgehend aus Ihrer Kühlschranktür entnommen werden und es sind sofort wichtige und notfallrelevante Informationen verfügbar.

In dem Informationsblatt für die Rettungskräfte, werden Vorerkrankungen, einzunehmende Medikamente, durchgeführte Operationen, behandelnde Ärzte, Pflegedienst und Angehörige erfasst. Solche Angaben werden in Notfallsituationen oft vergessen oder sind dem Umfeld der zu versorgenden Person nicht bekannt.

Nicht jedem gelingt es in einer Notfallsituation Angaben zum Gesundheitszustand und anderen wichtigen Details zu machen.

Auch kann es sein, dass in einer solchen Stress-Situation ein wichtiges Detail vergessen wird - einmal ganz abgesehen bei Ohnmacht oder Bewusstlosigkeit.

Die Informationen in der Notfalldose sind auch eine große Hilfe für Angehörige, Freunde und Bekannte. Auch sie sind in einer Notfallsituation unter Stress und reagieren mitunter ganz unterschiedlich.

Dank der Rosen Apotheke steht die Grüne Notfalldose für Sie kostenlos in meinem Dienstzimmer zur Verfügung und kann während meiner Sprechzeit abgeholt werden.

In Namen der Ortsgemeinde Karbach und allen Bürgerinnen und Bürgern möchte ich mich nochmals bei Dr. Nadine Francke & Dr. Jan-Niklas Francke und Frau Petra Mallmann vom Team der Rosen-Apotheke Emmelshausen für die kostenfreie Überlassung dieser kleinen Lebensretter bedanken.

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach vom 04. Februar 2019

Öffentlicher Teil

Beratung des Haushaltsplans und Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Nach Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte und eingehender Beratung verabschiedete der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 € für die Heimatpflege zu.

Haushalt für das Jahr 2019

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2019 vom 18.02.2019

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S.21) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

712.350,00 €

717.110,00 €

-4.760,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-23.730,00 €

 

 750,00 €

186.500,00 €

-185.750,00 €

 

-209.480,00 €

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

  33,00 €/Jahr

  45,00 €/Jahr

  57,00 €/Jahr

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 1.987.345,05 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 1.971.465,05 EUR und zum 31.12.2019 1.966.705.,05 EUR.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

 

Karbach, 18.02.2019

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise

1. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.02.2019 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 25.02.2019 bis Dienstag, 05.03.2019 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus.

3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 18.02.2019

(S) Michael Bender, Ortsbügermeister

 

Erster Kaffeeklatsch in Karbach

Zum ersten Kaffeeklatsch in Karbach trafen sich am 05.02.2019 weit über 30 Seniorinnen und Senioren. Bei Kaffee und Kuchen wurden Neuigkeiten ausgetauscht und/oder alte Geschichten und Erinnerungen in fröhlicher Runde erzählt.

Bedanken möchte ich mich insbesondere bei den vielen Helferinnen und Helfern, für die Kuchenspenden und beim Musikverein für die Nutzung des Musikraumes und natürlich bei allen Seniorinnen und Senioren die zu diesem Erfolg durch IHREN Besuch dazu beigetragen haben. Für weitere Veranstaltungen und Ausflüge gab es von den Seniorinnen und Senioren viele gute und interessante Vorschläge.

Auf Grund der positiven Resonanz wird der Kaffeeklatsch in Karbach fortgesetzt. Angedacht ist im Sommer ein Kaffeeklatsch mit Grillen und im Herbst ein Kaffeeklatsch mit Federweißer und Zwiebelkuchen. Hierzu wird rechtzeitig eingeladen.

Euer Seniorenbeauftragter
Otmar Schmitz