Stellenanzeige - Gemeindearbeiter (m/w/d)

Mitarbeiter gesucht

Die Ortsgemeinde Karbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Gemeindearbeiter (m / w / d) - bevorzugt aus Karbach aber nicht zwingend - für die Durchführung von Aushilfsarbeiten (z. B.: Ortsverschönerung, Säubern v. Straßen u. Plätze, Hecken- und Sträucherschneidern, Schaltung der Dorfbeleuchtung, Pflegearbeiten am und um den Friedhof (kein Grabaushub) etc.).

Die Arbeitsleistung kann sowohl im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (538-Euro-Job) als auch auf reiner Stundenabrechnung ohne fest vereinbarte Stundenanzahl erfolgen.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.02.2024 an Ortsbürgermeister Michael Bender, St. Quintinstr. 29, 56281 Karbach oder den Ersten Beigeordneten Karsten Becker, Hambuchstraße 8a, 56281 Karbach.

Entsprechende Wünsche zur Ausgestaltung des Arbeitsvertrages können im Rahmen der Bewerbung selbstverständlich gerne mit vorgebracht werden.

Einladung zum Generation 60 (+) Tag am 10.12.2023

Unser diesjähriger Generation 60 (+) Tag findet in diesem Jahr am 10.12.2023 und somit am 2. Adventsonntag statt.

Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Jahr das 60. Lebensjahr vollenden, mit ihrer Partnerin/ihrem Partner ab 14:00 Uhr recht herzlich ins Gemeindehaus eingeladen.

Selbstverständlich sind auch diejenigen herzlich eingeladen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben, deren verstorbene Partnerin/Partner jedoch diese Altersgrenze erreicht hätten.

Verbringt an eurem Ehrentag einfach ein paar unbeschwerte Stunden in unserem Gemeindehaus.

Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.

Weger einer besseren Planung, insbesondere auch für die Bestellung des Abendessens bitte ich um kurze Anmeldung bis spätestens 03.12.2023 bei

Michael Bender

per Telefon: 06747/8307, Mobil: 017632984066 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Karsten Becker

per Telefon: 06747/948949, Mobil: 01757246342 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder bei

Otmar Schmitz

per Telefon: 06747/7694, Mobil: 015115314733 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es besteht auch die Möglichkeit für den Besuch des Generation 60 (+) einen Hol- und Bringservice zu nutzen, auch hierfür bitten wir um kurze Anmeldung.

Der gesamte Gemeinderat würde ich sich sehr freuen, möglichst viele unserer Bürgerinnen und Bürger am 10. Dezember 2023 im Gemeindehaus begrüßen zu können.

Ganz besonders würden wir uns freuen, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger den Weg ins Gemeindehaus finden würden, die bisher noch nicht die Zeit und Muße hatten, an Ihrem Ehrentag teilzunehmen.

Michael Bender,
Ortsbürgermeister

St. Martinsumzug 2023

Der diesjährige St. Martinsumzug findet am 10.11.2023 statt.

Ausrichter dieser Veranstaltung ist -wie in der Vergangenheit auch- der Kultur- und Karnevalsverein Karbach. Am 10.11.2023 erfolgt um 18:00 Uhr wieder die Aufstellung am Dorfplatz. Von dort geht es unter der musikalischen Begleitung unseres Musikvereins zum Martinsfeuer.

Nach dem Abbrennen des Feuers werden vor der Halle des KKV die Martinswecke und Süßigkeiten an die Kinder verteilt.

Hierzu möchte ich alle Kinder, Eltern und Großeltern sowie alle Einwohner/innen unserer Gemeinde herzlich einladen.

Bereits jetzt möchte ich mich bei unserem Kultur- und Karnevalsverein Karbach für die Ausrichtung des St. Martinszuges sowie bei unserem Musikverein für die alljährliche musikalische Umrahmung des St. Martinszuges ganz herzlich bedanken.

Euer Michael Bender,
Ortsbürgermeister

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderates Karbach am 18.09.2023

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende von der Stiftung der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück, Simmern, in Höhe von 1.000 € für die Anschaffung von neuen Spielgeräten für den Kinderspielplatz in der Ortsgemeinde Karbach zu.

Neufassung Friedhofsgebührensatzung

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung. Auf die gesonderte Bekanntmachung der Gebührensatzung wird verwiesen.

Hausnummernvergabe im Neubaugebiet Ober den Stielgärten

Der Gemeinderat beschloss die Hausnummernvergabe. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.

Erneuerung der Holzskulptur St. Quintin

Der Ortsgemeinderat Karbach beschloss, die "Betende Hände" in Auftrag zu geben.

Pachtangelegenheiten

Der Gemeinderat beschloss, einen Weg einer bestehenden Ackerfläche zuzuführen. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses muss der Weg wiederhergestellt werden.

Friedhofsgebührensatzung Ortsgemeinde Karbach vom 20.10.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Inhaltsübersicht:

§ 1

Allgemeines

§ 2

Gebührenschuldner

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

§ 4

Inkrafttreten

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

I.

Reihengrabstätten

II.

Gemischte Grabstätten

III.

Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

IV.

Ausheben und Schließen der Gräber

V.

Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

VI.

Sonstige Gebühren

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

1.

Bei Bestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,

2.

bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 01.07.2021 einschließlich der dazu ergangenen Änderungssatzungen außer Kraft.

Karbach, 20.10.2023 — (Siegel) Michael Bender, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 20.10.2023 — (Siegel) Michael Bender, Ortsbürgermeister

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

I. Reihengrabstätten

Gebührensätze für die Überlassung einer:

1.

Reihengrabstätte (Einzelgräber)  —  250,00 €

2.

Urnenreihengrabstätte  —  200,00 €

3.

Urnenfeld (incl. Platte ohne Beschriftung)  —  500,00 €

4.

Urnenwiese  —  600,00 €

II. Gemischte Grabstätten

Gebührensatz für die Verleihung eines Nutzungsrechts als gemischte Grabstätte (Zubettung) in einer vorhandenen Grabstätte  —  250,00 €

III. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Gebührensätze für die Verleihung eines Nutzungsrechts einer:

1.

Wahlgrabstätte  —  500,00 €

2.

entfällt

3.

Wird das Nutzungsrecht zur Einhaltung der Ruhefrist der Grabstätte verlängert, muss die Zeit entsprechend der Anzahl der Jahre nachbezahlt werden.

IV. Ausheben und Schließen der Gräber

Für das Ausheben eines Grabes, Beisetzung der Leiche und Schließen des Grabes, Anbringen von Laufrosten, einhängen der Grabmatten, Erdhügel abdecken, Absenkgerät auf- und abbauen, bei Bedarf einbauen von Grabverbau, aufstellen der Kränze und Blumenschmuck sowie den Abtransport der überschüssigen Erde betragen die Gebühren:

1.

eines Reihengrabes  —  670,00 €

2.

eines Wahlgrabstätte (Doppelgrab) je Beisetzung  —  720,00 €

3.

eines Urnengrabes je Beisetzung  —  300,00 €

V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

VI. Sonstige Gebühren

Sonstige Gebühren werden erhoben:

1.

für die Benutzung der Leichenhalle  —  40,00 €

2.

Eventuelle Nebenkosten für gewünschte Sonderleistungen sind nach Aufwand zusätzlich zu zahlen.