Rheinhöhentour Sankt Quintin

Fleißige Helfer haben mit viel Engagement, Maschineneinsatz und körperlicher Arbeit einen Teilabschnitt des im Entstehen befindlichen neuen Wanderweges von umgestürzten Bäumen und Verwucherungen befreit. Der Weg zur Layekaul (Schieferhöhlen) war vor dem Einsatz der Helfer kaum noch begehbar und fast vollständig zugewachsen.

    

Des Weiteren wurden zwei kleinere Zuwegungen von den Wanderfreunden neu angelegt. Den vielen Helferinnen und Helfern gilt mein Dank für die ehrenamtliche Unterstützung. Ohne sie wäre die Herrichtung des Wanderweges Rheinhöhentour Sankt Quintin nicht möglich. Die endgültige Fertigstellung einschließlich einer Beschilderung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Freiwillige Helferinnen und Helfer sind weiterhin herzlich willkommen.

Haushalt für das Jahr 2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2022 vom 19.05.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

894.670,00 €

813.110,00 €

81.560,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

43.490,00 €

 

1.244.930,00 €

1.254.320,00 €

-9.390,00 €

 -34.100,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 




401.800,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich KInvestitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

0,00 €

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  48,00 €/Jahr

 72,00 €/Jahr

  96,00 €/Jahr

500,00 €/Jahr

600,00 €/Jahr

700,00 €/Jahr

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 2.144.411,28 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 2.200.331,28 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.281.891,28€.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

 

Karbach, 19.05.2022

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise:

  1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.03.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

  2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 30.05.2022, bis Dienstag, 07.06.2022, während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus.
  3. Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
    Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 19.05.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister

Vertretung des Ortsbürgermeisters

Der Unterzeichner befindet sich in der Zeit vom 16. bis einschließlich 30. Mai 2022 nicht im Dienst. Die Vertretung übernimmt während dieser Zeit der Erste Beigeordnete Karsten Becker, Hambuchstr. 8 unter Tel.-Nr.: 06747 - 948949.

Michael Bender, Ortsbürgermeister

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 21.03.2022

Haushaltssatzung 2022

Der Ortsgemeinderat Karbach beschloss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Karbach für das Haushaltsjahr 2022 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan.

Erschließung Neubaugebiet „Ober den Stielgärten“

Der Rat beschloss die Vergabe der Kanalbauarbeiten, Straßenbauarbeiten und der Beleuchtungsarbeiten.

Kindergarten Karbach

Der Gemeinderat Karbach beschloss, dass auch im Kindergartenjahr 2022/2023 wieder 8 Kinder bei entsprechender Kostenübernahme durch die betroffenen Gemeinden im Einzugsbereich der Kita Halsenbach in die Kita Karbach aufgenommen werden.

Rheinhöhentour Sankt Quintin – Neuer Wanderweg rund um Karbach

Die Wanderfreunde Karbach richten mit vielen freiwilligen Helfern im Auftrag der Gemeinde Karbach, unterstützt durch eine Förderung der LOKALEN AKTIONSGRUPPE HUNSRÜCK, einen Wanderweg rund um Karbach her.

Startpunkt ist am Sportplatz Karbach wo man eine herrliche Aussicht auf Karbach, das Rheintal und den Taunus hat. Von dort geht es zur Wallfahrtskirche Sankt Quintin und weiter an der Karbacher Bach entlang zur Kiesley. Nach einem kurzen, steilen Aufstieg hat man auf der Kiesley eine wunderbare Sicht ins Tal und in die umliegenden Wälder. Weiter geht es zum Jagdhaus Steffen. Unterhalb des Jagdhauses, am Waldesrand kann man den Ausblick ins Rheintal bis zur Loreley genießen. Von hier aus geht es zum Fünf-Burgenblick (Burg Katz, Burg Maus, Burgruine Reichenberg und die feindlichen Brüder mit den Burgen Liebenstein und Sterrenberg) und weiter zu den Schieferhöhlen und dann hinauf zum Rheinblick. Dort lädt die Wanderhütte der Wanderfreunde zu einer gemütlichen Rast mit wunderbarer Aussicht ein. Ein Stück entlang der Patelsbach geht es dann zum Steinernen Männchen und von hier zum Ausgangspunkt zurück. Am Ende haben die Wanderer dann ca. 12 km zurückgelegt und wunderschöne Teile des Vorderhunsrücks genießen können.

Begonnen haben die Wanderfreunde mit freiwilligen Helfern mit einem neuen Weg an der Kiesley. Weitere Maßnahmen sowie Berichte darüber folgen in den nächsten Tagen und Wochen.