Erster Gemeinde- und Umwelttag der Ortsgemeinde Karbach war ein toller Erfolg

Fast 70 Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 10 und 79 Jahren beteiligten sich am Pfingstsamstag am erstmalig durchgeführten Gemeinde- und Umwelttag der Ortsgemeinde Karbach. Durch diese tolle Bereitschaft etwas für die Allgemeinheit zu tun, konnten einige Maßnahmen zur Verschönerung unserer Heimatgemeinde Karbach durchgeführt und abgeschlossen werden. Bei gutem „Arbeitswetter“  konnten so beispielsweise alle Spielgeräte auf dem Spielplatz neu angestrichen werden, Pflasterabsenkungen auf dem Dorfplatz und auf dem Parkplatz vor dem Gemeindehaus wurden beseitigt, die Hecken am Spielplatz und am Wiegehäuschen wurden geschnitten, alle Sinkkästen im Ortsbereich wurden geleert, der alte Jägerzaun vor der St. Anna Kirche wurde abgebaut und schon fast vollständig erneuert, die abgebrochenen Steinplatten in diesem Bereich wurden ebenfalls wieder instand gesetzt. Auch wurden im Bereich der Straße vor dem Soziotherapeutischen Haus notwendige Instandsetzungen an den Pflasterungen vorgenommen. In St. Quintin wurde das mächtige Astwerk der abgängigen Fichte beseitigt und die Kranzgrube geleert. Als kleine Entschädigung für die geleistete Arbeit, konnten sich alle Helferinnen und Helfer am Ende des arbeitsreichen Vormittages durch einen leckerer Wildschweinbraten mit Semmelknödel und Krautsalat sowie kühlen Getränken stärken. Bei unserem Jagdpächter Gerd Würfel möchte ich mich für das gestiftete Wildschwein nochmals genauso ausdrücklich bedanken wie beim Musikverein Karbach für die kostenlose zur Verfügungstellung der Getränke. Mein ganz besonderer Dank gilt jedoch allen fleißigen Bürgerinnen und Bürgern sowie dem gesamten Gemeinderat für Euer tolles Engagement zum Wohle unserer Heimatgemeinde.

Ohne Eure tatkräftige Unterstützung wäre der erste Gemeinde- und Umwelttag nicht so erfolgreich für unser Karbach geworden.

Nochmals vielen Dank! Weitere Bilder in der Bildergalerie (Menüpunkt: Bilder)

Euer Michael Bender

 

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Abteilung Landentwicklung und Bodenrodung Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront
Schloßplatz 10, 55469 Simmern, Telefon: 06761-9402-0, Telefax: 06761-9402-74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Internet: www.dlr.rlp.de
Simmern, 05.03.2015

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Sseite 2794)

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront, Rhein-Hunsrück-Kreis ist der durch die Nachträge 1 und 2 geänderten Zusammenlegungsplan seit dem 08.07.2010 unanfechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Zusammenlegungsbeschluss vom 07.05.2008 sowie dem Änderungsbeschluss vom 02.03.2009 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.

i. A. Natascha Schön, Gruppenleiterin

Haushalt für das Jahr 2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2015 vom 09.02.2015

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19 August 2014 (GVBl. S 181) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

 598.250,00 EUR

 600.820,00 EUR

    -2.570,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt 

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein– und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 518.680,00 EUR

 509.090,00 EUR

     9.590,00 EUR

           0,00 EUR

           0,00 EUR

           0,00 EUR

 181.750,00 EUR

 472.000,00 EUR

 

-290.250,00 EUR

 290.340,00 EUR

     9.680,00 EUR

 280.660,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

             0,00 EUR

   200.000,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

  33,00 EUR/Jahr

  45,00 EUR/Jahr

  57,00 EUR/Jahr

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.112.2013 betrug 1.874.084,16 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 1.864.934,16 EUR und zum 31.12.2015  1.827.364,16 EUR.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

Karbach, 09.02.2015 (S) Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise

1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:
Die nach § 95 Absatz 4 in Verbindung mit § 103 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit erteilt:
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 200.000,00 Euro.
Es wird mitgeteilt, dass nur unter Zurückstellung größter Vorbehalte gegen den Vollzug des Haushaltsplanes  und der Haushaltssatzung 2015 keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.

2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 16.02.2015 bis Dienstag, 24.02.2015 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus.

3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die gilt nicht wenn

a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens– oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten  Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 09.02.2015

(S) Bender, Ortsbürgermeister

 

Friedhofssatzung

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach

Der Gemeinderat Karbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Artikel 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Karbach vom 25.0.2002 über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt geändert:

§ 1 (Allgemeines)

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung enthält folgende Neufassung: (siehe Menüpunkt "Unsere Gemeinde" - Unterpunkt "Satzungen" der Homepage - Verzweigung auf die Satzungen der Gemeinde Karbach - dort unter "Friedhofsgebührensatzung" den Unterpunkt "3. Satzungsänderung)

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Karbach, 07.01.2015

(Dienstsiegel)                                    Michael Bender, Ortsbürgermeister

Informationen zur konstituierenden Gemeinderatssitzung

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kurt Kleemann verpflichtete die bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 25.05.2014 gewählten Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Karbach durch Handschlag auf die gewissenhaft Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.