Bekanntmachung der Ortsgemeinde Karbach

 

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Karbach über die

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen,  Zimmer 307, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Karbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an Ortsbürgermeister Michael Bender, oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Karbach, 06.01.2017

Michael Bender, Ortsbürgermeister